Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in Mecklenburg-Vorpommern staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Quartiergeber oder von der örtlichen Kurverwaltung auch zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen.
Unter anderem sind dies die Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen sowie der Rad- und Wanderwege, das Organisieren eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Betreibung der Gästeinformation und vieles, vieles mehr.
Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Zahl der Tage des Aufenthaltes nach folgenden Zeiträumen:
Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise wird als ein Tag gerechnet. Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt:
Von der Kurabgabe befreit sind:
Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.