Leistungsbeschreibung Ergänzungs-Schutz Covid19

 

Wird der Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise zusätzlich zu einer Storno- oder StornoPlus-Versicherung (=Hauptversicherung) der ERGO Reiseversicherung mit Pandemieausschluss abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz:

  • Bei Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
  • Bei persönlicher und individuell von einer Behörde angeordneter Quarantänemaßnahme
  • Bei Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

Versichert sind auch zusätzliche Unterkunftskosten bis € 5.000,– p.P., wenn die Reise wegen persönlicher und individuell angeordneter Quarantäne nicht wie geplant beendet werden kann.

Den Versicherungsfall können alle Mitreisenden sowie deren Angehörige auslösen, u.a. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern.

Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 25 € je versicherter Reise.

Achtung: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht allein, d.h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung abgesichert sein.

 

Hier finden Sie zu Ihrer Kenntnis die vollständigen Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung sowie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.